I.
Der Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Firma F.E.R.T. +, GmbH und ihren Vertragspartnern in allen Fällen, aber vor allem zwischen:

a) der F.E.R.T. +, GmbH als Diensteanbieter und Auftraggebern,

b) der F.E.R.T. +, GmbH als Vermittler von Handel und Dienstleistungen und den Interessenten für Geschäfte vermittelt durch die Firma F.E.R.T. +, GmbH

c) der F.E.R.T. +, GmbH als Übernehmer im Rahmen der Verträge über die Forderungsabtretung,

d) der F.E.R.T. +, GmbH als Mandatar im Rahmen der Mandatsverträge,

e) der F.E.R.T. +, GmbH als Verkäufer oder Käufer im Rahmen der Kaufverträge oder Verträge über Übertragung von Immobilien,

f) der F.E.R.T. +, GmbH als Verkäufer im Rahmen der Kaufverträge über Erwerb von Waren (Dienstleistungen) im Internet- Geschäft,

g) der F.E.R.T. +, GmbH als Gläubiger im Rahmen der Darlehenverträge, Kreditverträge oder Abkommen über die Tilgung der Schulden in Raten.

2. Wenn es nicht ausdrücklich vereinbart ist oder etwas anderes in weiteren Teilen der Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich festgelegt ist, sind die Rechtsbeziehungen mit der Teilnahme von der Firma F.E.R.T. +, GmbH nach den Gesetzen der Slowakischen Republik geregelt. Falls das Gesetz nicht entgegensteht, beziehungsweise in entsprechendem Umfang, sind die gegenseitigen Beziehungen der Vertragsparteien nach dem Gesetz Nr. 513/ 1991 Zb. Handelgesetzbuch in den geänderten Fassungen (weiter auch nur „HGB") geregelt. Der vorstehende Satz wird soweit erforderlich angesehen als die Vereinbarung der Vertragsparteien nach § 262 HBG abgeschlossen. Falls der Vertrag die Geschäftsbeziehung in Vergleich zu diesen Geschäftsbedingungen abweichend regelt, hat die abweichende vertragliche Vereinbarung Vorrang.

II.
Der Entwurf eines Vertrags


Unter den Entwurf eines Vertrags versteht man:


1. a/ die Bestellung von Waren und Dienstleistungen bei der Nutzung der Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs,

b/ die Vergabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Immobilien, man versteht darunter den Entwurf eines Vertrags über Vermittlung zwischen der Firma F.E.R.T. +, GmbH und den Vorschlagenden,

c/ die Vergabe eines Angebots zur Forderungsabtretung oder Forderungskauf, man versteht darunter einen alternativen Entwurf für einen Vertrag über Vermittlung zwischen der Firma F.E.R.T. +, GmbH und den Vorschlagenden oder einen Entwurf für einen Vertrag über die Forderungsabtretung mit der Firma F.E.R.T. +, GmbH falls sich etwas anderes aus dem Entwurf nicht ergibt.

d/ der Entwurf eines Tilgungsplans, der dem Schuldner von der Firma F.E.R.T. +, GmbH als Gläubiger oder als Mandatar des Gläubigers geschickt wurde,
e/ jede schriftliche, mündliche, telefonische, durch den Fax, per E- Mail gemachte oder konkludente Tat, die zweifelsohne auf den Inhalt und Einzelheiten des Vertrags hinweist.

III.
Die Annahme eines Entwurfs
Unter die Annahme eines Entwurfs versteht man:


a/ die Lieferung von einer Ware oder die Erbringung von einer Dienstleistung auf der Grundlage eines Entwurfs unter Punkt II. gemäß Buchstabe a) dieser Bedingungen,

b/ die Aufnahme des Angebots oder der Nachfrage in die Datenbank der Firma F.E.R.T. +, GmbH und ihre Veröffentlichung auf der Webseite www.fert.biz, oder www.reality.sk, oder die Aufnahme der Handlungen zum Kauf oder Verkauf von Immobilien oder eine Empfangsbestätigung eines Vorschlags an den Kunden,

c/ die Aufnahme des Angebots oder der Nachfrage in die Datenbank der Firma F.E.R.T. +, GmbH und ihre Veröffentlichung auf der Webseite www.vymahaniepohladavok-fert.sk, oder die Aufnahme der Handlungen zum Kauf oder Verkauf von Forderungen oder eine Empfangsbestätigung eines Vorschlags an den Kunden,

d/ die Annahme eines Tilgungsplans, falls das Ersuchen um die Zustimmung zu den Raten ein Bestandteil eines Aufrufs ist, und Hinweis auf den Empfang falls das Ersuchen ohne Bemerkungen zugestellt ist, auch die Zurückgabe der Sendung mit diesem Entwurf aus dem Grund „der Empfänger unbekannt" falls der Ort der Zustellung Unternehmungsort, Wohnort oder Sitz der juristischen Person nach dem öffentlichen Register ist.

e/ in dem Fall einer mündlichen Tat ist der Entwurf mit der mündlichen Einwilligung angenommen falls der Wille mit dem Tat gebunden zu sein und das Bewusstsein über den Inhalt des Vertrags/ der Vereinbarung aus der Handlung der Vertragspartei eindeutig hervorgeht. In dem Fall einer konkudenten Tat ist der Entwurf durch die Tat oder durch die explizite Annahme des Entwurfs von der Firma F.E.R.T. +, GmbH angenommen; ein Bestandteil der expliziten Annahme ist auch die Beschreibung der Tat von dem Antragsteller und die Bedeutung der Willensbekundung der anderen Vertragspartei.

IV.
Die Zahlung, die Zahlungszeit und der Zahlugsort


1. Die Zahlungen unter diesen Bedingungen in den Vertragsbeziehungen können die Bargeldtransaktionen oder die bargeldlosen Transaktionen sein. Man bezahlt die bargeldlosen Transaktionen durch die Gutschrift des Betrags auf dem Konto des Empfängers in einer Bank oder in einer Institution des elektornischen Geldes und die Bargeldtransaktionen durch die Bareinlage oder durch die Bestätigung über die Annahme des Bargeldes.

2. Die Zahlungszeit ist in einem Vertrag angeggeben, oder, wenn der Vertrag das nicht direkt vorsieht, oder wenn es sich um Verkauf in einem Geschäft handelt, ist die Zahlungzeit auf der Rechnung von einem Lieferanten einer Ware, von einem Dienstleistungserbringer oder von anderem Empfänger der Zahlung angegeben.

3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlungszeit immer 14 Tage nach der Rechnungsstellung falls sie mindestens 3 Tage vor dem Fälligkeitsdatum geliefert ist.

V.
Verzögerung des Schuldners


1. Der Schuldner, der sich mit der Kreditrückzahlung, beziehungsweise mit der Rückzahlung einer anderer Summe, im Sinne der Artikel V. und VI. verzögert, nimmt zur Kenntnis, dass die Firma F.E.R.T. +, GmbH nach dem Ablauf der Zahlungszeit berechtigt ist, die Forderung abzutreten oder eine andere Firma mit dem Forderungseinzug zu betrauen. Der Schuldner verpflichtet sich, dass er dem ehemaligen und auch dem neuen Gläubiger und zugleich der betrauten Firma die notwendige Zusammenwirkung gewährt und dass er entstandene Kosten für Forderungseinzug (die vor allem aus bezahlten Ausgaben und Belohnungen bestehen) ersetzt.

2. Der Schuldner nimmt zur Kenntnis, im Falle der Verzögerung der Kreditrückzahlung kann der Kredit nur aufgrund der Annahme des Vorschlags von dem Gläubiger ohne keine Änderungen, Ausnahmen und Ergänzungen verlängert werden. Ansonsten hat der Gläubiger das Recht, die Kreditrückzahlung zusammen mit der Gegenleistung für die Gewährung eines Kredits zu verlangen. Diese Gegenleistung wird eine gesonderte Forderung ab Fälligkeitstermin.

3. Jeder Schuldner nimmt zur Kenntnis, im Falle der Verzögerung der Kreditrückzahlung, beziehungsweise mit der Rückzahlung einer anderen Summe, erlegt die Firma F.E.R.T. +, GmbH als der Gläubiger die Vertragsstrafe in Höhe 0,25 % sowohl aus dem Passivkapital als auch aus der Gegenleistung für die Gewährung eines Kredits für jeden Tag der Verzögerung bis die vollständige Rückzahlung auf.

VI.
Vertragsrücktritt


1. Im Falle des Rücktritts von einem Kaufvertrag über Kauf von einer Ware im Geschäft muss der Kunde dem Verkäufer eine Bestätigung über den Vertragsrücktritt innerhalb der bestimmten Frist liefern. Die Ware darf nicht schon verwendet oder beschädigt werden, muss in der Originalverpackung sein und bei der Rücksendung der Ware muss man den Kaufbeleg beifügen. Die Kosten für die Rücksendung der Ware werden völlig von dem Kunden bezahlt.

2. Von dem Vetrag über Vermittlung von Kauf der Immobilien können der Käufer und auch der Verkäufer durch die konkludente Tat, durch die Abweisung der Unterzeichnung des Buchungsvetrags oder durch die Abweisung der Unterzeichnung des Kaufsvertrag über Übertragung von Immobilien rücktreten. Im Falle des Vertragsrücktritt des Interessenten für Vermittlung von Kauf/ Verkauf ist die Vertragsstrafe die vorher vereinbarte doppelte Provision des Vermittlers.

VII.
Der Schutz der personenbezogenen Daten


1/ Durch die Registrierung in den elektronischen Geschäftsverkehr, durchh die Registrierung in anderen elektronischen Datenbanken betrieben von der Firma F.E.R.T. +, GmbH, oder durch einen Vertragsabschluss mit der Firma F.E.R.T. +, GmbH stimmen Sie der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten und Daten über Ihre Einkäufe zu.

2/ Wir behalten uns das Recht vor, von den Sicherheitsgarantien zurücktreten im Falle des Angriffs eines unbekannten Täters (Hacker).

VIII.
Schiedsklausel


1/ Alle Streitigkeiten, die aus unter diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträgen entstehen, einschließlich Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Auflösung, werden vor dem Regionalen Schiedsgericht bei REGIONÁLNE STREDISKO PRE MIMOSÚDNE RIEŠENIE SPOROV, GmbH mit dem Sitz ul. SNP 151/70 in Stará Turá (weiter nur „RRS") nach seinem Statut und seiner Geschäftsordnung gelöst werden. Die Parteien unterliegen der Entscheidung dieses Gerichts. Seine Entscheidung wird für die Parteien bindend. Die Vertragsparteien haben sich vereinbart, den Schiedsspruch aus dem Grund in § 40 gemäß Buchstabe h) 244/2002 Z.z. auszuschließen. Die Parteien verlangen den Vorsitzenden des RRS, einen Schiedsrichter zu bestimmen. Die Benachrichtigung über die Annahme der Funktion eines Schiedsrichters wird dem Beklagten zusammen mit Klagen mitgeteilt.

2/ Jede Vertragspartei ist statt des Vorfahrens gemäß Punkt 1/ berechtigt, die Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht JSM bei der Assoziation JSM (der slowakische Name: Stály rozhodcovský súd JSM, IČO: 307 914 21) und nach seinen Regeln und Vorschriften veröffentlicht in Obchodný vestník SR zu lösen.

3/ Das Recht des Verbrauchers, die Klage vor dem entsprechenden Gericht zu erheben, ist gemäß Punkte 1/ und 2/ nicht beschränkt.

IX.
Die Übergabe


1/ Für die Übergabe gelten die Vorschriften der Zivilprocessordnung. Das Dokument gilt als angenommen, wenn der betreffende Postdiensteanbieter die Sendung zurückbringt und die Bemerkung auf der Sendung weist darauf hin, dass der Empfänger nicht mehr an der angegebenen Adresse aufhielt, wenn es um eine schlechte Bemerkung oder falsche Rückgabe der Sendung geht.

2/ Die falsche Rückgabe bedeutet die Rückgabe aus dem Unternehmungsort und aus dem Sitz.

X.
Schlussbestimmungen


1/ Diese Geschäftsbedingungen (beziehungsweise „allgemeine Geschäftsbedingungen") treten am 1. Februar 2023 in Kraft. Für die Vertragspartei sind sie bindend als der Anhang oder der Hinweis auf die Geschäftsbedingungen in dem Vertrag.

2/ Diese Geschäftsbedingungen können von der Firma F.E.R.T. +, GmbH verändert werden. Sie treten in Kraft für die neuen Vertragsparteien ab dem Datum der Veröffentlichung und für ehemalige Vertragsparteien ab dem Datum der Bekanntmachung. Mit diesen Änderungen stimmen die Vertragsparteien ausdrücklich zu, wenn sie mit der Firma F.E.R.T. +, GmbH die Vertragsbeziehung anknüpfen.